Traditioneller Mai-Flohmarkt

in der Weimarer Innenstadt + Frühschoppen im/am Kasseturm

Auch dieses Jahr lädt der Kasseturm anlässlich des traditionellen Flohmarkt am 1.Mai in der Weimarer Innenstadt, zum Frühschoppen ab 10 Uhr mit toller Livemusik ein.

Mittwoch | 01.05.2024

Frühschoppen zum traditionellen Flohmarkt auf dem Goetheplatz
Dazu spielen für euch LIVE:

ab 10uhr Ilmtal Jazzband (Dixieland/Swing/Jazz)
ab 13uhr Zwei gegen Willi
(Covermusik aus allen Genres)

Eintritt ist ebenfalls frei!


Für Standbetreiber

  • Das Organisationsteam übt auf dem Veranstaltungsgelände während der Dauer des Flohmarktes das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Organisationsteams ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen durch den Standmieter kann der Veranstalter den Stand des Mieters sofort schließen lassen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz für den Standmieter besteht nicht
  • Das Organisationsteam weist den Teilnehmern Ihre Standfläche zu
  • Veranstaltungsgelände: Goetheplatz, Theaterplatz und Schillerstrasse bis zum Schillerhaus
    • Goetheplatz (oberer Teil) darf ausschliesslich von gemeldeten Weimarern genutzt werden, eine Personalausweis-Kontrolle erfolgt vor dem Aufbau
    • Goetheplatz (unterer Teil) darf ausschliesslich von Studierenden genutzt werden, eine Studierendenausweis-Kontrolle erfolgt vor dem Aufbau
    • Der Bereich vor dem Mon Ami darf ausschliesslich von Kindern bis einschliesslich 12 Jahren genutzt werden, was ebenfalls vor dem Aufbau kontrolliert wird
  • Das Abstellen von Anhängern ist untersagt
  • Für alle Standflächen ist ein Entgelt zu entrichten, welches vom Organisationsteam eingesammelt wird. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind hiervon befreit. Ebenso gibt es Ermäßigungen für gemeldete Weimarer (bei Vorlage eines gültigen Personalausweises) und Studierende (bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises)
  • Der Aufbau kann ab 4.00 Uhr erfolgen, bis 7.30 Uhr müssen alle Fahrzeuge den Bereich des Flohmarktgeländes verlassen haben
  • Offizieller Verkaufsbeginn 8.00 Uhr
  • Der Abbau erfolgt ab 15.00 Uhr; das Befahren des Flohmarktgeländes ist ab 15.30 Uhr gestattet
  • Das Flohmarktgelände darf nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, unter besonderer Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer und Besucher
  • Zu Gebäuden ist 1 m Abstand einzuhalten
  • Unzulässige Waren: Der Verkauf von Neuwaren ist untersagt! Nicht erlaubt ist auch der Verkauf von Gegenständen, deren Handel aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Lebensmittel, Waffen bzw. Gegenstände die unter das Waffengesetz fallen, Tiere, Nationalsozialistische oder Pornographische Artikel)
  • Der Standmieter ist für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Des Weiteren sind die Standmieter dazu verpflichtet den entstandenen Restmüll und Kartonagen mitzunehmen

Geländeübersicht

Der traditionelle Frühschoppen am Kasseturm findet auf der grünen Fläche statt.

Die allgemeine Standflächen sind blau markiert.

Die exklusiven Weimar-Standflächen sind rosa gekennzeichnet und die exklusiven Studierenden-Flächen gelb.

Der Kinder-Flohmarkt vor dem MonAmi ist lila gekennzeichnet.

Die roten Flächen zeigen die Plätze der Versorgungsstände an.

Nicht markierte Flächen dürfen weder als Stand-, noch als Versorgungsfläche genutzt werden!


Häufige Fragen

NEIN, es gibt keine Möglichkeit einen Platz zu reservieren und es muss sich auch nicht zuvor angemeldet werden.
Aufbau ist ab 04:00 Uhr, Verkauf ab etwa 08:00 Uhr
Frühes erscheinen sichert die besten Plätze, wir bitten dennoch um gegenseitige Rücksichtnahme.
Den Anweisungen der Betreuer des Kasseturm Teams ist Folge zu leisten. (Diese sind deutlich mit beschrifteten Warnwesten gekennzeichnet)

Da es sich um einen traditionellen Flohmarkt handelt, legen wir sehr viel Wert darauf, dass es sich bei den angebotenen Waren um gebrauchte oder selbst gebastelte Gegenstände handelt.
Es versteht sich, dass weder Lebewesen, noch verfassungswidrige Dinge angeboten werden dürfen.

Es gibt keine fixe Standgebühr, dennoch nehmen wir von allen Verkäufern eine Aufwandsentschädigung, welche sich nach der Standgröße richtet. Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren müssen nichts bezahlen.